Korrektur
Zuletzt geändert: 25.10.2026 20:51

Korrektur #

Eine Korrektur berichtigt eine eigene Rechnung. Es gibt zwei Formen, und sie unterscheiden sich darin, was der Kunde am Ende in der Hand hat:

  • Die Rechnung neu stellen. Die alte Rechnung wird storniert, der Auftrag berichtigt und neu fakturiert. Der Kunde bekommt zwei Belege: den Storno und die neue Rechnung. Das ist der Weg bei falschem Preis, falscher Adresse, falscher Position oder falschem Datum.
  • Einen Teil zurücknehmen. Die Rechnung bleibt bestehen, ein Beleg über den Teilbetrag berichtigt sie: Retoure einzelner Positionen, Nachlass, Minderung wegen Mängeln. Der Kunde bekommt eine Korrektur-Rechnung mit Bezug auf die Rechnung.

Beide Formen sind umsatzsteuerlich Rechnungskorrekturen (§ 17 UStG). Beide brauchen den Bezug auf die Ursprungsrechnung.

Form 1: Die Rechnung neu stellen #

Hierfür gibt es die beiden Direktgutschrift-Einträge, die den Vorgang wieder öffnen.

Auf den ursprünglichen Auftrag #

„Direkt Gutschrift mit ZE – auf ursprünglichen Auftrag“ storniert Lieferschein und Rechnung so, dass der ursprüngliche Auftrag wieder bearbeitbar ist:

  1. Rechnung aufrufen, Menü „Aktionen“, „Direkt Gutschrift mit ZE – auf ursprünglichen Auftrag“. Sicherheitsabfrage bestätigen; bei Zahlungseingängen folgt die Rückfrage zum Guthaben wie beim Storno.
  2. EULANDA® legt zu jedem Lieferschein der Rechnung einen Storno-Lieferschein an, mit umgekehrten Mengen, demselben Auftrag zugeordnet und mit dem Hinweis Storno zu LF … im Objekt. Daraus entsteht die Storno-Rechnung mit Bezug. Seriennummern und Chargen gehen mit denselben Nummern zurück ins Lager; sind sie schon weiterverwendet, bricht EULANDA® mit einer Meldung ab.
  3. Gehen Sie in den Auftrag (STRG+G oder über das Gehe-zu-Symbol) und setzen Sie ihn mit STRG+E auf „Weitererfassen“. Dafür muss unter Einstellungen, Umwandlung, Bereich Auftrag die Option „Auftrag weitererfassen“ eingeschaltet sein.
  4. Berichtigen Sie Positionen, Preise, Texte oder Adresse und wandeln Sie den Auftrag erneut um (STRG+R).

Besteht die Rechnung aus mehreren Aufträgen, entstehen zu allen die passenden Storno-Belege. Ändern Sie vor dem Storno keine Preise im Auftrag: Die Direktgutschrift kann nur erstellt werden, wenn der Verkaufspreis zur ursprünglichen Rechnung passt. Texte dürfen Sie vorher ändern.

Auf den bestehenden Lieferschein #

„Direkt Gutschrift mit ZE – LS. wieder öffnen“ erzeugt nur die Storno-Rechnung, keine neuen Aufträge oder Lieferscheine. Die Storno-Rechnung wird gegen den oder die ursprünglichen Lieferscheine gebucht; dem Lieferschein sind danach zwei Rechnungen zugeordnet, die sich aufheben, und er lässt sich erneut in eine Rechnung umwandeln. Je nach Einstellungen unter Umwandlung können Sie den Auftrag vorher anpassen (Texte, Preise); die Änderungen kommen in die neue Rechnung.

Nehmen Sie diesen Weg, wenn die Lieferung selbst stimmt und nur die Rechnung falsch war, etwa bei falscher Rechnungsadresse oder falschem Preis.

Was der Kunde bekommt #

Zwei Belege: die Storno-Rechnung mit Bezug (Code 381) und die neue Rechnung (Code 380). Schicken Sie beide, auch als E-Rechnung. Die Software des Empfängers hebt mit dem Storno die alte Rechnung auf und verbucht die neue als eigenständigen Beleg. Ein Verweis in der neuen Rechnung auf die alte („ersetzt Rechnung …“) ist üblich, aber nicht Pflicht; tragen Sie ihn in den Vortext ein, wenn der Kunde ihn erwartet.

Zahlungen #

War die alte Rechnung bezahlt, liegt die Zahlung nach dem Storno im Guthaben des Kunden (ab 2026.115). Auf der neuen Rechnung wählen Sie „Guthaben verrechnen“; der Kunde zahlt nur eine Differenz oder bekommt den Überschuss zurück. Bei einem Vorkasse-Auftrag geht die Zahlung an den Auftrag zurück und wird beim erneuten Umwandeln wieder übernommen, siehe Vorkasse, Szenario 2.

Form 2: Einen Teil zurücknehmen #

Ausgangslage: Die Rechnung 20260712 über zehn Stühle ist beim Kunden; zwei Stühle gehen zurück. Oder: Die Lieferung hatte Mängel, und Sie gewähren 10 Prozent Nachlass.

Dafür braucht es einen Beleg über den Teilbetrag, der die Rechnung nennt: die Korrektur-Rechnung mit Bezug. Eine Direktgutschrift über einen Teilbetrag gibt es in EULANDA® noch nicht; sie ist für eine der nächsten Versionen vorgesehen. Bis dahin erfassen Sie die Korrektur von Hand:

  1. Gehen Sie von der Rechnung in den Auftrag (STRG+G) und kopieren Sie ihn mit STRG+Q („Diesen Auftrag kopieren“). Wählen Sie denselben Kunden; eine abweichende Lieferanschrift müssen Sie erneut auswählen. Alle Positionen kommen in den neuen Auftrag.

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    Auftrag kopieren

  2. Wählen Sie im Menü „Aktionen“ „alle Mengen umdrehen (invertieren)“. Alle Mengen bekommen ein negatives Vorzeichen.

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    Mengen umdrehen

  3. Löschen Sie die Positionen, die nicht zurückgehen, und passen Sie die Mengen der übrigen an (im Beispiel -2 Stühle). Für einen Nachlass lassen Sie eine Position mit dem Nachlassbetrag stehen oder erfassen eine Textposition mit negativem Betrag.

  4. Setzen Sie im Auftrag über „Gutschriftstyp ändern“ den Typ Korrektur-Rechnung. Ohne diesen Schritt wird der Beleg eine „Gutschrift“ ohne Bezug, also eine Abrechnung im Gutschriftverfahren.

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    Gutschriftstyp ändern

  5. Tragen Sie den Bezug ein: in das Feld Objekt den Verweis GS zu RE 20260712, und in den Vortext einen Satz wie „Korrektur zur Rechnung 20260712 vom 12.10.2026: Rücknahme von 2 Stück“. Aus dem Objekt liest Xfacture den Bezug für die E-Rechnung; der Vortext ist für den Leser.

  6. Wählen Sie die Zahlungsbedingung („Der Gutschriftsbetrag wird mit Rechnung … ausgeglichen“ oder „… auf Ihr Konto überwiesen“) und wandeln Sie den Auftrag um: „Auftrag komplett in Rechnung umwandeln“.

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    Zahlungsbedingung

In der Druckvorschau steht jetzt „Korrektur-Rechnung“ als Titel, die Werte so, wie Sie sie erfasst haben.

Zahlungen bei der Teilkorrektur #

Die Korrektur-Rechnung ist ein offener Posten mit negativem Betrag. Hat der Kunde die Rechnung schon bezahlt, überweisen Sie den Betrag zurück und buchen die Überweisung als Zahlungseingang mit negativem Betrag auf die Korrektur-Rechnung. Hat er noch nicht bezahlt, zahlt er den Rest; buchen Sie dann auf die Rechnung die volle Zahlung als zwei Zeilen (den überwiesenen Betrag und den Rest als „Ausgleich ohne Zahlungsverkehr über Gutschrift …“) und auf die Korrektur-Rechnung eine negative Zahlung mit „Zahlung ohne Zahlungsverkehr mit Rechnung …“. So beschreibt es auch das Kapitel Offene Posten unter Nachlass.

Was der Kunde bekommt #

Einen Beleg mit Code 384 und dem Bezug auf die Rechnung 20260712. Fehlt der Bezug, geht der Beleg nicht als E-Rechnung hinaus: Xfacture bricht mit „Ursprungsrechnung ist nicht zu erkennen“ ab. Das ist Absicht, denn eine Korrektur ohne Bezug würde beim Empfänger abgelehnt.

Minderung bei Abschlägen und Schlussrechnungen #

Eine anerkannte Minderung auf eine Abschlagsrechnung ist eine Korrektur-Rechnung mit Bezug auf den Abschlag; der Kern zieht in der Schlussrechnung dann nur noch den geminderten Betrag ab (ab 2026.115). Die drei Fälle Teilzahlung, Minderung und Einbehalt sind unter Abschlagsrechnungen beschrieben.