Storno
Zuletzt geändert: 25.10.2026 20:51

Storno #

Ein Storno nimmt eine eigene Rechnung vollständig zurück. Der Kunde bekommt einen Beleg, der die Rechnung aufhebt, und die Offenen Posten gehen auf null. Rechnungen werden in EULANDA® nicht gelöscht, das verbieten die Aufbewahrungspflichten; der Storno ist der Weg.

Wann ein Storno der richtige Weg ist #

  • Die Rechnung ist komplett falsch (falscher Kunde, falsche Adresse, doppelt gestellt).
  • Der Kunde nimmt die ganze Lieferung zurück.
  • Eine Rechnung soll neu gestellt werden; dann ist der Storno der erste Schritt der Korrektur.

Geht es nur um einen Teil der Rechnung (eine Position, ein Nachlass), ist die Korrektur-Rechnung der richtige Weg, nicht der Storno.

Der Weg: Direkt Gutschrift mit ZE #

Rufen Sie die Rechnung auf und wählen Sie im Menü „Aktionen“ einen der drei Einträge „Direkt Gutschrift mit ZE“. Für den reinen Storno nehmen Sie „über neuen Auftrag“:

  1. Rechnung aufrufen.
  2. Menü „Aktionen“, „Direkt Gutschrift mit ZE – über neuen Auftrag“.
  3. Sicherheitsabfrage bestätigen. Hat die Rechnung Zahlungseingänge, folgt eine zweite Rückfrage, siehe unten.
  4. EULANDA® zeigt die neue Storno-Rechnung an.

Im Hintergrund entsteht ein neuer Auftrag mit allen Positionen der Rechnung, die Mengen umgedreht, dazu genau ein Lieferschein und daraus die Storno-Rechnung. Die Texte und Benutzerfelder kommen aus der Rechnung; der ursprüngliche Auftrag bleibt unangetastet und abgeschlossen. Die Storno-Rechnung trägt den Bezug auf die stornierte Rechnung, Rechnung und Storno gleichen sich über zwei Zahlungseingänge gegenseitig aus, und im Band „Rechnungen“ steht der Storno neben der Rechnung.

Seriennummern und Chargen werden bei dieser Variante nicht zurückgebucht. Rechnungen mit Identnummern stornieren Sie „auf ursprünglichen Auftrag“ (siehe Korrektur); dort gehen dieselben Nummern zurück ins Lager. Sind sie schon weiterverwendet, bricht die Direktgutschrift mit einer Meldung ab.

Die beiden anderen Einträge, „auf ursprünglichen Auftrag“ und „LS. wieder öffnen“, stornieren ebenfalls vollständig, machen aber den Auftrag beziehungsweise den Lieferschein wieder bearbeitbar. Sie gehören zur Korrektur und sind dort beschrieben.

Szenario 1: Storno einer unbezahlten Rechnung #

Ausgangslage: Die Rechnung 20260712 ist beim Kunden, der Kunde hat noch nicht gezahlt, und die Lieferung geht komplett zurück.

  1. Rechnung 20260712 aufrufen, „Direkt Gutschrift mit ZE – über neuen Auftrag“.
  2. Die Storno-Rechnung erscheint, etwa 20260730. Prüfen Sie Titel, Positionen und die Zeile „Storno zu Rechnung: 20260712 vom …“ in der Druckvorschau (STRG+F2).
  3. Schicken Sie den Storno an den Kunden, auf demselben Weg wie die Rechnung. Ging die Rechnung als E-Rechnung hinaus, geht auch der Storno als E-Rechnung hinaus; die Software des Empfängers ordnet ihn über den Bezug zu.
  4. In den Offenen Posten sind beide Belege ausgeglichen. Es ist nichts zu buchen.

Die Ware ist mit dem Storno-Lieferschein wieder im Lager. Mit der ursprünglichen Rechnung ist der Vorgang beendet; soll der Kunde eine neue Rechnung bekommen, legen Sie einen neuen Auftrag an, zum Beispiel als Kopie des alten (STRG+Q).

Szenario 2: Storno einer bezahlten Rechnung #

Ausgangslage: Der Kunde hat die Rechnung 20260712 bezahlt. Jetzt stellt sich heraus, dass sie falsch war.

Ab EULANDA® 2026.115 fragt der Storno nach:

Auf der Rechnung … sind Zahlungseingänge über … gebucht. Beim Storno werden sie aus der Rechnung herausgenommen, mit der Gutschrift verrechnet und dem Kundenkonto als Guthaben gutgeschrieben; Übernahmen aus einem Vorkasse-Auftrag gehen an den Auftrag zurück. Fortfahren? War der Zahlungseingang ein Irrtum, bitte Nein wählen und zuerst „Zahlungseingänge löschen“ ausführen.

Mit Ja passiert Folgendes:

  • Die echte Zahlung (Bank, Kasse) wird als Umbuchung in das Guthaben des Kunden gebucht. Der Zahlungsdatensatz bleibt erhalten; im Infosystem der Rechnung (STRG+I, Zahlungseingänge) sehen Sie Zahlung und Umbuchung „ins Guthaben (Storno durch Gutschrift …)“.
  • Rechnung und Storno-Rechnung gleichen sich wie bei der unbezahlten Rechnung gegenseitig aus.
  • Eine aus einem Vorkasse-Auftrag übernommene Zahlung geht an den Auftrag zurück, siehe Vorkasse, Szenario 2.

Das Guthaben sehen Sie in der Kurzinfo der Adresse und in den Offenen Posten je Adresse. Es wird auf zwei Wegen verbraucht:

  • „Guthaben verrechnen“ im Menü „Aktionen“ der nächsten offenen Rechnung des Kunden. EULANDA® verrechnet höchstens den offenen Betrag und höchstens das Guthaben; die Buchung erscheint als Zahlungseingang „Verrechnung mit Guthaben“.
  • Rücküberweisung durch Ihre Buchhaltung. Sie buchen sie als freie Zahlung an der Adresse aus.

In Versionen vor 2026.115 bricht der Storno einer bezahlten Rechnung ab. Dort buchen Sie zuerst den Zahlungseingang der Rechnung um (etwa auf die neue Rechnung oder als Auszahlung), dann stornieren Sie.

Szenario 3: Storno nach dem Versand als E-Rechnung #

Ging die Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD hinaus und soll zurückgenommen werden, bekommt der Empfänger den Storno ebenfalls als E-Rechnung, nicht als Papier oder formloses PDF. Seine Software erwartet einen Beleg mit Code 381 und dem Bezug auf die Rechnung; genau das erzeugt Xfacture aus der Storno-Rechnung. Schicken Sie den Storno nicht als „Gutschrift“ ohne Bezug: Das wäre für den Empfänger eine Abrechnung im Gutschriftverfahren, und seine Prüfung schlägt an.

Für Behörden (XRechnung) gilt zusätzlich: Ein Storno ersetzt die Rechnung nicht, er hebt sie auf. Die berichtigte Rechnung schicken Sie als eigenen Beleg hinterher, siehe Korrektur.

Storno bei Abschlag, Schlussrechnung und Anzahlung #

Der Storno einer Abschlags-, Schluss-, Teil- oder Anzahlungsrechnung ist ab 2026.115 immer eine Storno-Rechnung, unabhängig vom eingestellten Gutschriftstyp. Was danach mit den Abzügen und dem Projekt passiert, steht im Kapitel Korrekturen und Storno unter Vorkasse und Anzahlungen.

Was der Storno nicht kann #

  • Ein Storno lässt sich nicht erneut stornieren: „Die Gutschrift … ist selbst ein Storno und kann nicht erneut storniert werden.“ Wer sich im Storno geirrt hat, stellt eine neue Rechnung, siehe Fehler korrigieren.
  • Eine Rechnung lässt sich nicht zweimal stornieren.
  • Eine Rechnung eines abgeschlossenen Projekts lässt sich erst nach „Projekt weiterbearbeiten“ stornieren.

Was als E-Rechnung hinausgeht #

Die Storno-Rechnung geht als Beleg mit Code 381 hinaus, mit Nummer und Datum der stornierten Rechnung und positiven Beträgen. Das Standardformular druckt denselben Bezug als Zeile unter dem Belegdatum und den Hinweistext „Storno-Rechnung (Rechnungskorrektur) zur Rechnung Nr. … vom …“. Die Einzelheiten für Xfacture stehen in AE-X-24 Storno-Rechnung.