Korrekturen
Zuletzt geändert: 25.10.2026 19:15

Korrekturen und Storno #

Rechnungen werden in EULANDA® nicht gelöscht, sondern mit einer Gutschrift storniert. Seit 2026.115 merkt sich die Gutschrift, welche Rechnung sie storniert (Bezug), und der Storno einer bezahlten Rechnung bricht nicht mehr ab. Die drei Direktgutschrift-Varianten sind im Kapitel Gutschriften beschrieben; hier geht es um die Abläufe rund um Vorkasse, Anzahlungen und Projekte.

Grundregeln #

  • Storno mit Bezug: Jede Direktgutschrift trägt den Bezug auf die stornierte Rechnung. Das Formular druckt „Storno zu Rechnung: Nr. vom Datum", das Band „Rechnungen" zeigt den Storno neben der Rechnung, und bei Projekt- und Anzahlungsbelegen ist der Storno immer eine „Storno-Rechnung" (unabhängig vom Gutschriftstyp des Mandanten).
  • Einmal stornieren: Eine Rechnung lässt sich nicht zweimal stornieren, und ein Storno lässt sich nicht erneut stornieren. Erstellen Sie stattdessen eine neue Rechnung.
  • Abgeschlossene Projekte: Rechnungen eines abgeschlossenen Projekts lassen sich erst nach „Projekt weiterbearbeiten" stornieren.
  • Zahlungseingänge löschen ist nur für Fehlbuchungen gedacht (falscher Kunde, falscher Beleg). Es ist kein Vorbereitungsschritt für einen Storno.
  • Zahlungsausfall ist kein Storno: Zahlt ein Kunde nicht (Insolvenz), bleibt die Rechnung bestehen; die Forderung wird in der Buchhaltung ausgebucht. Eine Gutschrift würde dem Kunden ein Guthaben einräumen.

Storno einer bezahlten Rechnung #

Hat die Rechnung Zahlungseingänge, fragt EULANDA® vor dem Storno:

Auf der Rechnung … sind Zahlungseingänge über … gebucht. Beim Storno werden sie aus der Rechnung herausgenommen, mit der Gutschrift verrechnet und dem Kundenkonto als Guthaben gutgeschrieben; Übernahmen aus einem Vorkasse-Auftrag gehen an den Auftrag zurück. Fortfahren? War der Zahlungseingang ein Irrtum, bitte Nein wählen und zuerst „Zahlungseingänge löschen" ausführen.

Mit Ja passiert Folgendes:

  • Echte Zahlungen (Bank, Kasse) werden als Umbuchung in das Guthaben des Kunden gebucht. Die Originalzahlung bleibt als Datensatz erhalten; im Infosystem der Rechnung sehen Sie Zahlung und Umbuchung „ins Guthaben (Storno durch Gutschrift …)".
  • Aus einem Vorkasse-Auftrag übernommene Zahlungen gehen an den Auftrag zurück und stehen dort wieder im Band „Zahlungseingang".
  • Mit Guthaben verrechnete Beträge gehen in das Guthaben zurück.
  • Rechnung und Storno-Rechnung gleichen sich wie bisher gegenseitig aus.

Das Guthaben sehen Sie im Kurzinfo der Adresse und in den Offenen Posten je Adresse. Es wird auf zwei Wegen verwendet: mit der Aktion „Guthaben verrechnen" im Aktionen-Menü einer offenen Rechnung (verrechnet höchstens den offenen Betrag und höchstens das Guthaben, die Buchung erscheint als Zahlungseingang „Verrechnung mit Guthaben") oder durch Rücküberweisung, die Ihre Buchhaltung außerhalb von EULANDA® vornimmt und als freie Zahlung an der Adresse ausbucht.

Szenario 7: Schlussrechnung korrigieren #

Ausgangslage: Die Schlussrechnung ist gestellt und vielleicht schon bezahlt, enthält aber eine falsche Position.

  1. Ist das Projekt abgeschlossen: im Angebot Menü „Projekt", „Projekt weiterbearbeiten".
  2. Schlussrechnung aufrufen, Aktionen-Menü „Direkt Gutschrift mit ZE - über neuen Auftrag". Bei vorhandenen Zahlungen erscheint die Rückfrage von oben; mit Ja wird die Zahlung zum Guthaben.
  3. Die Storno-Rechnung enthält die Leistungspositionen mit umgekehrter Menge und die Abzugspositionen als positive Beträge; das Projekt steht wieder ohne Schlussrechnung da, die Abschläge sind wieder abziehbar.
  4. Neue Schlussrechnung aus dem Projekt-Menü erzeugen, Positionen korrigieren, buchen und fakturieren. Die Abschläge werden erneut abgezogen.
  5. Auf der neuen Schlussrechnung Aktionen-Menü „Guthaben verrechnen". Der Kunde zahlt nur eine eventuelle Differenz.

Umsatzsteuerlich ist das eine Rechnungskorrektur nach § 17 UStG im Monat der Korrektur.

Alternativen:

  • Ist nur eine Position strittig, genügt eine Teilgutschrift: Gutschrift mit Bezug über den strittigen Teil; Schlussrechnung und Abzüge bleiben bestehen.
  • Soll der Lieferschein korrigiert und neu berechnet werden, nehmen Sie „Direkt Gutschrift mit ZE - LS. wieder öffnen"; sollen die Positionen zurück in den Auftrag, „… auf ursprünglichen Auftrag".

Szenario 8: Abschlag oder Anzahlung stornieren #

  1. Abschlags- oder Anzahlungsrechnung aufrufen, „Direkt Gutschrift mit ZE - über neuen Auftrag".
  2. Die Storno-Rechnung trägt den Bezug. Im Band „Projekt" beziehungsweise „Projekt und Anzahlungen" steht der Beleg mit „Storno …" und zählt nicht mehr.
  3. War der Beleg bezahlt, wird die Zahlung zum Guthaben; verrechnen Sie es mit dem nächsten Abschlag oder der Schlussrechnung über „Guthaben verrechnen".
  4. Existiert schon ein Schlussrechnungs-Auftrag mit dem Abzug dieses Belegs, meldet das Buchen „… ist storniert, wird aber noch als Position … abgezogen". Löschen Sie die Abzugsposition oder erzeugen Sie den Schlussrechnungs-Auftrag neu.

Szenario 9: Vorkasse-Rechnung stornieren #

Siehe Vorkasse, Szenario 2: Die übernommene Zahlung geht an den Auftrag zurück und wird mit der neuen Rechnung wieder übernommen.

Was dabei nicht geht und warum #

VersuchMeldung oder VerhaltenRichtiger Weg
Storno-Rechnung erneut stornieren„Die Gutschrift … ist selbst ein Storno und kann nicht erneut storniert werden."Neue Rechnung erstellen
Rechnung eines abgeschlossenen Projekts stornieren„… gehört zu einem abgeschlossenen Projekt. Wählen Sie im Angebot zuerst ‚Projekt weiterbearbeiten’ …"Projekt weiterbearbeiten, dann stornieren
Abzugsposition im Schlussrechnungs-Auftrag ändern„Diese Position ist der Abzug einer Abschlags- oder Anzahlungsrechnung und kann nicht von Hand geändert werden."Abschlag stornieren oder Gutschrift mit Bezug (Minderung)
Zahlung löschen, um einen Storno vorzubereitenfunktioniert, verfälscht aber die HistorieStorno mit Rückfrage „Ja", Zahlung wird Guthaben
Gutschrift für einen Zahlungsausfallräumt dem Kunden ein Guthaben einForderung in der Buchhaltung ausbuchen