Meldung der TSE nach § 146a Absatz 4 AO #
Seit dem 1. Januar 2025 kann und soll die eingesetzte TSE bei den zuständigen Behörden gemeldet werden. Die genauen Modalitäten erfahren Sie von Ihrem Steuerberater. Die Meldung erfolgt typischerweise über das Elster-Portal. Das entsprechend Formular finden Sie dort (Stand Juni 25) unter ELSTER - Alle Formulare unter “Sonstige Formulare” als “Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)”.
Befolgen Sie die Anleitung dort und fragen Sie ggf. Ihren Steuerberater.
Einige Angaben finden Sie in den ausgedruckten TSE-Informationen, die Sie mit Ihrer TSE erhalten haben. Wenn Sie diese Informationen nicht zur Hand haben, können Sie diese auch über den TSE-Connector über die Schaltfläche “TSE-Info” abrufen. Siehe hierzu Tse Administration | Handbuch
Nachfolgend einige Hilfestellungen zu den Feldern:
Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs) #
Art des eAs #
Computergestützte/PC-Kassensysteme
Software des eAs #
EULANDA
Software-Version des eAs #
Siehe EULANDA-Startmenü unten links neben der “Update” Schaltfläche. Zum Beispiel “2024.6.102.8610”
Seriennummer des eAs / Software-App #
siehe Seriennummer am Anhänger-Etikett der TSE. Diese Seriennummer beginnt mit “eul-” und hat etwa die Form “eul-00A-1234-01-01” (Beispiel)
Hersteller des eAs #
EULANDA® Software GmbH, 65510 Idstein, DEUTSCHLAND
Modell des eAs #
Ihre genaue Ausstattungslinie finden Sie in EULANDA-Einstellungen unter Lizenzierung. Siehe Lizensierung | Handbuch. Mögliche Werte sind zum Beispiel z.B.:
EULANDA® Small Business EULANDA® Professional EULANDA® Enterprise EULANDA® Händlerversion
Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) #
Seriennummer der TSE #
siehe TSE-Info Tse Administration | Handbuch - dort schlagen Sie den Eintrag tseSerialNumber nach. Die Seriennummer besteht aus 64 Stellen, die ausschließlich Ziffern und Buchstaben A bis F (Hexadezimal genannt) enthalten. Beispiel: A5BBA69C1… (usw.) Am einfachsten kopieren Sie diesen Text aus den TSE-Infos mit STRG+C und STRG+V
BSI-Zertifizierungs-ID: #
Wenn die TSE von uns zur Verfügung gestellt wurde, handelt es sich i.d.R. um ein USB-Modell der Firma Swissbit. Unter TSE-Info im Tse Administration | Handbuch - sollte dann - ziemlich weit oben - als Eintrag tseDescription eine der Bezeichnung “BSI-K-TR-0362” “BSI-K-TR-0412” stehen.
Die komplette Zertifizierungs-ID lautet dann - und nur dann - “BSI-K-TR-0362-2019” resp. “BSI-K-TR-0412-2020”
Bei den seit 2026 ausgelieferten Austausch-Sticks (Swissbit Generation 1 oder 2) steht unter tseDescription der Eintrag “BSI-K-TR-0620”. Die komplette Zertifizierungs-ID lautet in diesem Fall “BSI-K-TR-0620-2025”.
Hinweis: Im Feld der Elster-Eingabemaske muss das führende “BSI-K-TR-” weggelassen werden. Sie tragen dann also nur “0362-2019”, “0412-2020” bzw. “0620-2025” ein.
Auf folgender Seite des BSI können die Zertifizierungs-IDs recherchieren, falls der tseDescriptor nicht BSI-K-TR-0362 entspricht: BSI - Technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme
Art / Bauform der TSE #
USB-Stick
Wechsel der TSE (Austausch) #
Das Zertifikat einer TSE ist zeitlich befristet (in der Regel etwa drei bis fünf Jahre). Läuft es ab, wird die TSE gegen einen neuen Stick ausgetauscht. Ein solcher Wechsel ist meldepflichtig: Die zuletzt übermittelten Angaben stimmen dann nicht mehr, und es muss innerhalb eines Monats eine erneute Mitteilung über das Elster-Portal abgegeben werden.
Wichtig zu wissen:
Mit der neuen TSE ändert sich auch die Seriennummer des Aufzeichnungssystems. Die EULANDA-Kassen-Seriennummer (Form “eul-…”) ist an das Etikett der TSE gebunden. Beim Austausch erhält die Kasse daher eine neue Seriennummer, die ab dem Wechsel auf den Bons und im DSFinV-K-Export erscheint. In der Mitteilung sind also sowohl die neue Kassen-Seriennummer als auch die neue TSE anzugeben.
Es wird immer der komplette Bestand gemeldet. Die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO umfasst je Betriebsstätte stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme. Bei einem TSE-Wechsel übermitteln Sie den aktuellen Stand: die Kasse mit neuer Seriennummer und neuer TSE (mit Anschaffungs- bzw. Inbetriebnahmedatum) sowie die bisherige Seriennummer mit dem Datum der Außerbetriebnahme.
Ein Ausfallzeitraum gehört nicht in das Elster-Formular. War die Kasse zwischen Zertifikatsablauf und Inbetriebnahme der neuen TSE ohne gültige TSE-Signatur in Betrieb, dokumentieren Sie diesen Zeitraum mit Beginn, Ende und Grund in der Verfahrensdokumentation der Kasse. Wir empfehlen zusätzlich eine formlose Information an das zuständige Finanzamt, am besten über Ihren Steuerberater.
Alle für die Mitteilung nötigen Angaben (Seriennummern, BSI-Zertifizierungs-ID, Zertifikatslaufzeit) finden Sie in den TSE-Informationen, die Sie mit der neuen TSE erhalten, oder jederzeit über die Schaltfläche “TSE-Info” im TSE-Connector. Siehe Tse Administration | Handbuch
Musterschreiben #
Für die gängigen Fälle stehen ausfüllbare Vorlagen bereit. Jede Vorlage beginnt mit einer Platzhalter-Tabelle, die angibt, wo Sie die jeweilige Angabe finden; danach folgt der Mustertext zum Kopieren: