AE-X-26 Zertifizierte Ware (FSC, PEFC) #
EN16931 – ZUGFeRD – XRechnung – PEPPOL – EULANDA® Warenwirtschaft
Holz, Papier und Verpackungen tragen oft ein Siegel für nachhaltige Forstwirtschaft, meist FSC oder PEFC. Wer solche Ware zertifiziert verkauft, muss das auf der Rechnung angeben, und große Empfänger wie Eurobaustoff wollen es auch in der E-Rechnung sehen: im Kopf einen Hinweis mit der Zertifikatsnummer Ihres Unternehmens, an jeder zertifizierten Position die Organisation und den Anteil, etwa „FSC Mix 70 %“.
Diese Funktion setzt EulandaXtools 1.0.403 mit Xfacture 3.126 oder neuer voraus.
Zwei verschiedene Angaben #
| Angabe | Gilt für | Wo in EULANDA® |
|---|---|---|
Zertifikatsnummer Ihres Unternehmens, etwa FSC-C012345 oder PEFC/04-31-1234 | das ganze Unternehmen, eine Nummer je Organisation | Firmenstamm (siehe unten) |
| Angabe am Artikel, etwa „FSC 100 %“, „FSC Mix 70 %“, „FSC Recycled Credit“, „PEFC 100 %“ | den einzelnen Artikel | Merkmal am Artikel |
Die Angabe am Artikel als Merkmal #
Legen Sie im Merkmalbaum der Artikel einen Knoten mit dem Namen Zertifizierung an und darunter je Angabe, die Sie tatsächlich verwenden, ein Merkmal. Der Name des Merkmals ist genau der Text, der in die Rechnung geht. Ein festes Raster gibt es nicht, weil der Anteil bei FSC und PEFC jede Prozentzahl haben kann; Sie legen nur an, was Sie brauchen, zum Beispiel:
Zertifizierung
├── FSC 100 %
├── FSC Mix 70 %
└── PEFC 100 %
Dann weisen Sie jedem zertifizierten Artikel das passende Merkmal zu. Xfacture schreibt den Namen an jeder Position mit diesem Artikel als Freitext zur Position (BT-127) in die E-Rechnung.
Regeln:
- Je Organisation höchstens eine Angabe am Artikel. Ist ein Artikel doppelt zertifiziert, also FSC und PEFC, gehen beide hinaus. Trägt er dagegen zwei Angaben derselben Organisation, etwa „FSC 100 %“ und „FSC Mix 70 %“, bricht die Ausgabe der E-Rechnung mit einer Meldung ab, die den Artikel nennt. Eine falsche Zertifizierungsangabe auf der Rechnung wiegt schwerer als eine Rechnung, die erst nach der Korrektur des Artikels hinausgeht.
- Der Name beginnt mit der Organisation (FSC oder PEFC); daran erkennt Xfacture, welche Zertifikatsnummer in den Kopf gehört.
- Ändert sich Ihr Anteil, etwa je Abrechnungszeitraum, setzen Sie das Merkmal am Artikel um. Welche Angabe Ihnen zusteht, legt Ihr Zertifikat fest; im Zweifel fragen Sie Ihren Zertifizierer.
Die Zertifikatsnummer im Kopf #
Steht in der Rechnung mindestens eine zertifizierte Position, schreibt Xfacture in den Kopf eine Notiz mit dem Code AAY, etwa:
Gekennzeichnete Produkte sind zertifiziert. FSC-Zertifikat: FSC-C012345
Genannt werden nur die Organisationen, die in der Rechnung vorkommen. Die Nummern gehören wie die USt-IdNr. zum Firmenstamm: Systemverwaltung, Firmenstamm, Felder FSC-Zertifikat und PEFC-Zertifikat unter Registernummer und Registergericht, ab EULANDA® 2026.10.118.12000. Für Formulare stehen sie als Platzhalter %grundwerte.firmenstamm.FscCertNo% und %grundwerte.firmenstamm.PefcCertNo% bereit. Fehlt die Nummer einer Organisation, die in der Rechnung vorkommt, meldet Xfacture das als Warnung; die Positionsangaben gehen trotzdem hinaus.
Brauchen Sie einen anderen Wortlaut, tragen Sie eine eigene Notiz mit dem Code AAY ein, an der Adresse als feste Notiz oder im Beleg mit F9. Sie geht dem Standardtext vor; eine Zeile AAY: ohne Text nimmt den Hinweis ganz weg.
Was Sie sonst noch wissen sollten #
- Die Angaben stehen in allen Formaten: ZUGFeRD, XRechnung und Peppol (UBL).
- Im Gutschriftverfahren (389) entfällt der Kopfhinweis, denn dort ist der Empfänger der Verkäufer.