Einschränkungen
Zuletzt geändert: 05.06.2026 15:36

Einschränkungen #

Immer dann, wenn verschiedene Systeme miteinander verknüpft werden, gibt es Einschränkungen. Je komplexer die Integration, desto stärker müssen sich die beteiligten Systeme aneinander anpassen. Die folgenden Punkte sind dabei besonders zu beachten:

Sondervorgaben von Großhändlern und Konzernen #

Die von EULANDA® erzeugten elektronischen Rechnungen sind konform zur EN16931. Grundlage sind dabei die Daten, die strukturiert in EULANDA® vorliegen und sich eindeutig übergeben lassen. Die erzeugte Ausgabe lässt sich jederzeit gegen das Validierungsportal PortInvoice prüfen.

In letzter Zeit treten vermehrt Kunden an uns heran, die Großhändler oder Konzerne beliefern. Diese Empfänger machen innerhalb der Norm häufig zusätzliche Vorgaben - etwa besondere Angaben (zum Beispiel Schwund) oder andere Spezialfelder. Solche Anforderungen lassen sich mit dem Standard nicht abbilden:

  • Felder, die EULANDA® nicht kennt, können standardmäßig nicht ausgegeben werden.
  • Sondervereinbarungen, die nur als Fließtext vorliegen, lassen sich nicht strukturiert übergeben.

Jeder dieser Sonderfälle wird über ein Profil abgewickelt. Über Profile lassen sich Vorbelegungen, abweichende Auslegungen und zusätzliche Felder gezielt steuern.

Kosten für Profile: Die Preise orientieren sich an der Preisliste für EDIFACT-Profile und werden Ihnen für bereits verfügbare Profile (z. B. EDEKA) wie auch für individuell nach Guideline erstellte Profile gerne auf Anfrage genannt.

Unterstützte Rechnungsarten #

Unterstützt:

  • Normale Rechnungen
  • Gutschriften Typ 381 (Credit note)

Nicht unterstützt:

  • Abschlagsrechnungen (ist in EULANDA vom Drittanbieter)
  • Schlussrechnungen (ist in EULANDA vom Drittanbieter)
  • Sammelrechnungen (es wird nur ein Lieferschein pro Rechnung unterstützt)
  • Rechnungen mit gemischte Positionen mit 0-Prozent MwSt. und Befreiungsgrund
  • Auslandsrechnungen
  • Gutschriften Typ 384. 389, 326,329 (Korrekturrechnung, Selbstfakturierung, Teil-/Teilschlussrechnung)

EURO-Symbol #

Das €-Symbol kann nicht in Artikeltexten oder Zahlungsbedingungen verwendet werden. Es wird automatisch durch “EUR” ersetzt.

HTML-Unterstützung #

HTML kann über das Rechnungsprotokoll nicht übertragen werden. Falls HTML-Formatierungen in Artikelbeschreibungen vorhanden sind, werden sie entfernt.

Kompatibilitätsanforderungen #

Das Programm benötigt mindestens PowerShell 5.1, das standardmäßig in Windows 10 und neueren Versionen enthalten ist.

Rechtstext-Verwaltung #

  • Der Rechtstext wird in den systemweiten Einstellungen hinterlegt und ist nicht mandantenübergreifend.
  • Falls sich Bankinformationen oder Firmenbezeichnungen ändern und Sie alte Rechnungen erneut im elektronischen Format exportieren, werden automatisch die aktuellen Firmendaten verwendet.
  • Falls stattdessen die ursprünglichen Daten in der exportierten Rechnung enthalten sein sollen, müssen Sie vor dem Export die Firmendaten auf den früheren Stand zurücksetzen und sie nach dem Export wieder auf den aktuellen Stand bringen.

Sprachunterstützung #

  • Sprachmodule werden in XRechnung und ZUGFeRD nicht unterstützt.
  • Fremdsprachen-Tags (z. B. [EN]) werden herausgefiltert.
  • Die elektronische Rechnung wird immer in der Standardsprache ausgegeben.

Währungen #

Falls das Währungsmodul aktiviert ist, werden andere Währungen als EURO derzeit nicht unterstützt. Da XRechnung und ZUGFeRD hauptsächlich im EURO-Raum genutzt werden, ist dies selten erforderlich.

Zeilenumbrüche #

Zeilenumbrüche in Artikeltexten werden nicht unterstützt und automatisch durch Leerzeichen ersetzt.

Zuschläge #

Negative Rabatte (Zuschläge) auf Positionen oder den gesamten Beleg werden aktuell nicht unterstützt.